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GHS Zuordnungen (R → H)
   
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   1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.   EU_001 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. - -  
   2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.   200 Instabil, explosiv. GHS01 Gefahr  
   2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.   201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. GHS01 Gefahr  
   2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.   202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. GHS01 Gefahr  
   2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.   203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. GHS01 Gefahr  
   2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.   204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. GHS01 Achtung  
   2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.   205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. - Gefahr  
   3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.   200 Instabil, explosiv. GHS01 Gefahr  
   3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.   201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. GHS01 Gefahr  
   3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.   202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. GHS01 Gefahr  
   3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.   203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. GHS01 Gefahr  
   3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.   204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. GHS01 Achtung  
   3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.   205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. - Gefahr  
   4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.   - - -  
   5 Beim Erwärmen explosionsfähig.   240 Erwärmung kann Explosion verursachen. GHS01 Gefahr  
   5 Beim Erwärmen explosionsfähig.   241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. GHS01, GHS02 Gefahr  
   6 Mit und ohne Luft explosionsfähig.   EU_006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. - -  
   7 Kann Brand verursachen.   242 Erwärmung kann Brand verursachen. GHS02 Gefahr  
   7 Kann Brand verursachen.   242 Erwärmung kann Brand verursachen. GHS02 Achtung  
   8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.   270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. GHS03 Gefahr  
   8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.   271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. GHS03 Gefahr  
   8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.   272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. GHS03 Gefahr  
   9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.   271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. GHS03 Gefahr  
   9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.   271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. GHS03 Gefahr  
   10 Entzündlich.   224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. GHS02 Gefahr  
   10 Entzündlich.   225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS02 Gefahr  
   10 Entzündlich.   226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. GHS02 Achtung  
   11 Leichtentzündlich.   225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS02 Gefahr  
   11 Leichtentzündlich.   228 Entzündbarer Feststoff. GHS02 Gefahr  
   11 Leichtentzündlich.   228 Entzündbarer Feststoff. GHS02 Achtung  
   11 Leichtentzündlich.   224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. GHS02 Gefahr  
   12 Hochentzündlich.   242 Erwärmung kann Brand verursachen. GHS02 Gefahr  
   12 Hochentzündlich.   - - -  
   12 Hochentzündlich.   242 Erwärmung kann Brand verursachen. GHS02 Gefahr  
   12 Hochentzündlich.   220 Extrem entzündbares Gas. GHS02 Gefahr  
   12 Hochentzündlich.   222 Extrem entzündbares Aerosol. GHS02 Gefahr  
   12 Hochentzündlich.   221 Entzündbares Gas. - Achtung  
   12 Hochentzündlich.   223 Entzündbares Aerosol. GHS02 Achtung  
   12 Hochentzündlich.   224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. GHS02 Gefahr  
   14 Reagiert heftig mit Wasser.   EU_014 Reagiert heftig mit Wasser. - -  
   14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.   EU_014, 260 Reagiert heftig mit Wasser. In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. GHS02 Gefahr  
   15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.   260, EU_029 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. GHS02 Gefahr  
   15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.   260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. GHS02 Gefahr  
   15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.   261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. GHS02 Gefahr  
   15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.   261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. GHS02 Achtung  
   16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.   - - -  
   17 Selbstentzündlich an der Luft.   250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. GHS02 Gefahr  
   17 Selbstentzündlich an der Luft.   250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. GHS02 Gefahr  
   18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.   EU_018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden. - -  
   19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.   EU_019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. - -  
   20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.   332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. GHS07 Achtung  
   20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.   332, 312 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. GHS07 Achtung  
   20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.   332, 312, 302 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS07 Achtung  
   20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.   332, 302 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS07 Achtung  
   21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.   312, 302 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS07 Achtung  
   21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.   312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. GHS07 Achtung  
   22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.   302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS07 Achtung  
   23 Giftig beim Einatmen.   331 Giftig bei Einatmen. GHS06 Gefahr  
   23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.   331, 311 Giftig bei Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. GHS06 Gefahr  
   23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.   331, 311, 301 Giftig bei Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken.   331, 301 Giftig bei Einatmen. Giftig bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   23 Giftig beim Einatmen.   330 Lebensgefahr bei Einatmen. GHS06 Gefahr  
   24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.   311, 301 Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   24 Giftig bei Berührung mit der Haut.   311 Giftig bei Hautkontakt. GHS06 Gefahr  
   25 Giftig beim Verschlucken.   301 Giftig bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   26 Sehr giftig beim Einatmen.   330 Lebensgefahr bei Einatmen. GHS06 Gefahr  
   26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.   330, 310 Lebensgefahr bei Einatmen. Lebensgefahr bei Hautkontakt. GHS06 Gefahr  
   26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.   330, 310, 300 Lebensgefahr bei Einatmen. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Lebensgefahr bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.   330, 300 Lebensgefahr bei Einatmen. Lebensgefahr bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   26 Sehr giftig beim Einatmen.   330 Lebensgefahr bei Einatmen. GHS06 Gefahr  
   26 Sehr giftig beim Einatmen.   330 Lebensgefahr bei Einatmen. GHS06 Gefahr  
   27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.   310, 300 Lebensgefahr bei Hautkontakt. Lebensgefahr bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.   310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. GHS06 Gefahr  
   28 Sehr giftig beim Verschlucken.   300 Lebensgefahr bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.   EU_029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. - -  
   30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.   EU_030 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. - -  
   31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.   EU_031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. - -  
   32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.   EU_032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. - -  
   33 Gefahr kumulativer Wirkungen.   373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). - -  
   34 Verursacht Verätzungen.   314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. GHS05 Gefahr  
   35 Verursacht schwere Verätzungen.   314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. GHS05 Gefahr  
   36 Reizt die Augen.   319 Verursacht schwere Augenreizung. GHS07 Achtung  
   36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.   319, 335 Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. GHS07 Achtung  
   36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.   319, 335, 315 Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. Verursacht Hautreizungen. GHS07 Achtung  
   36/38 Reizt die Augen und die Haut.   319, 315 Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. GHS07 Achtung  
   37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.   335, 315 Kann die Atemwege reizen. Verursacht Hautreizungen. GHS07 Achtung  
   37 Reizt die Atmungsorgane.   335 Kann die Atemwege reizen. GHS07 Achtung  
   38 Reizt die Haut.   315 Verursacht Hautreizungen. GHS07 Achtung  
   39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.   370 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Gefahr  
   39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.   370, 331 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Einatmen. GHS06 Gefahr  
   39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.   370, 331, 311 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. GHS06 Gefahr  
   39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   370, 331, 311, 301 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.   370, 331, 301 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Einatmen. Giftig bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.   370, 311 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Hautkontakt. GHS06 Gefahr  
   39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   370, 311, 301 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.   370, 301 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.   370, 330 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Lebensgefahr bei Einatmen. GHS06 Gefahr  
   39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.   370, 330, 310 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Lebensgefahr bei Einatmen. Lebensgefahr bei Hautkontakt. GHS06 Gefahr  
   39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   370, 330, 310, 300 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Lebensgefahr bei Einatmen. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Lebensgefahr bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.   370, 330, 300 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Lebensgefahr bei Einatmen. Lebensgefahr bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.   370, 310 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Lebensgefahr bei Hautkontakt. GHS06 Gefahr  
   39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   370, 310, 300 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Lebensgefahr bei Hautkontakt. Lebensgefahr bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.   370, 300 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Lebensgefahr bei Verschlucken. GHS06 Gefahr  
   39/41   EU_070 Giftig bei Berührung mit den Augen. GHS08 Gefahr  
   40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.   351 Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Achtung  
   41 Gefahr ernster Augenschäden.   318 Verursacht schwere Augenschäden.. GHS05 Gefahr  
   42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.   334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. GHS08 Gefahr  
   42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.   334, 317 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. GHS08 Gefahr  
   43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.   317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. GHS07 Achtung  
   44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.   EU_044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. - -  
   45 Kann Krebs erzeugen.   350 Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Gefahr  
   46 Kann vererbbare Schäden verursachen.   340 Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Gefahr  
   48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.   372 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Gefahr  
   48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.   373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Achtung  
   48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.   373, 332 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Einatmen. GHS08 Gefahr  
   48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.   373, 332, 312 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. GHS08 Gefahr  
   48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   373, 332, 312, 302 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS08 Gefahr  
   48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.   373, 332, 302 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS08 Gefahr  
   48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.   373, 312 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. GHS08 Gefahr  
   48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   373, 312, 302 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS08 Gefahr  
   48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.   373, 302 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Einatmen. GHS08 Gefahr  
   48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.   372, 331 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Einatmen. GHS08 Gefahr  
   48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.   372, 331, 311 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. GHS08 Gefahr  
   48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   372, 331, 311, 301 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Einatmen. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken. GHS08 Gefahr  
   48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.   372, 331, 301 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Einatmen. Giftig bei Verschlucken. GHS08 Gefahr  
   48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.   372, 311 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Hautkontakt. GHS08 Gefahr  
   48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   372, 311, 301 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken. GHS08 Gefahr  
   48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.   372, 301 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Giftig bei Verschlucken. GHS08 Gefahr  
   49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.   350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. GHS08 Gefahr  
   50 Sehr giftig für Wasserorganismen.   400 Sehr giftig für Wasserorganismen. GHS09 Achtung  
   50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.   410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. GHS09 Achtung  
   50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.   400, 410 Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. GHS09 Achtung  
   51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.   411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS09 -  
   51 Giftig für Wasserorganismen.   411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS09 -  
   52 Schädlich für Wasserorganismen.   412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. - -  
   52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.   412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. - -  
   53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.   413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. - -  
   54 Giftig für Pflanzen.   - - -  
   55 Giftig für Tiere.   - - -  
   56 Giftig für Bodenorganismen.   - - -  
   57 Giftig für Bienen.   - - -  
   58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.   - - -  
   59 Gefährlich für die Ozonschicht.   EU_059 Die Ozonschicht schädigend. - -  
   60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.   360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (sofern bekannt, konkrete Wirkung angeben) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefährdung bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Gefahr  
   61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.   360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (sofern bekannt, konkrete Wirkung angeben) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefährdung bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Gefahr  
   62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.   361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Achtung  
   63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.   361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Achtung  
   64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.   362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. - -  
   65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.   304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. GHS08 Gefahr  
   66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.   EU_066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. - -  
   67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.   336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. GHS07 Achtung  
   68 Irreversibler Schaden möglich.   341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). GHS08 Achtung  
   68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.   371, 332 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Einatmen. GHS08 Achtung  
   68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.   371, 332, 312 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. GHS08 Achtung  
   68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   371, 332, 312, 302 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS08 Achtung  
   68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.   371, 332, 302 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS08 Achtung  
   68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.   371, 312 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. GHS08 Achtung  
   68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.   371, 312, 302 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS08 Achtung  
   68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.   371, 302 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. GHS08 Achtung